Aktuelle Information zur Neuen Weiterbildungsordnung

Der neue einheitliche Titel für Hausärzte ist in Zukunft der Titel:

Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin.


Das ist seit dem Deutschen Ärztetag in Rostock 2002 beschlossen. In Nordrhein wurde dies auch durch die Kammerversammlung bestätigt.
Bis dieser Titel auch für Hausärzte geführt werden darf, das heißt nach EU-Recht an die Stelle des Hausarzttitels Allgemeinarzt treten darf, bedarf es der Umsetzung in allen Landesärztekammern und des Notifizierungsantrages durch die Bundesregierung bei der EU.
Derzeit darf der Titel in Deutschland nicht geführt werden.
Wie so oft ist die Übergangszeit eine Zeit der Unsicherheit in der Umsetzung.
Welche Weiterbildungsordnung gilt, wer darf weiterbilden, wer erhält den Titel, wer muss zur Prüfung, wer prüft wen?

Auf Initiative u. a. auch unseres Verbandes hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein im November d. J. eine umfassende Lösung beschlossen, die am 6. Dezember 2006 in Kraft tritt.

1. Hausärzte, die mindestens 8 Jahre niedergelassen sind und bisher nicht den Titel FA für Allgemeinmedizin - aus welchen Gründen auch immer - führen, erhalten diesen auf Antrag (Bestätigung hausärztlicher Tätigkeit durch KV beifügen und Nachweis mindestens 6 Monate Stationsdienst).

2. Internisten, die mindestens 8 Jahre hausärztlich tätig sind KV-Bestätigung beifügen), erhalten auf Antrag ebenfalls den Titel FA für Allgemeinmedizin.

3. Ärzte, die die Voraussetzung nach 1) oder 2) nicht erfüllen, aber niedergelassen und hausärztlich tätig sind, können sich zum Erwerb des Titels FA für Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer zur Prüfung anmelden.

4. Mit Notifizierung des neuen Titels (s.o.) erhalten alle Fachärzte für Allgemeinmedizin den neuen Titel FA für Innere und Allgemeinmedizin, den sie ab dann ausschließlich führen.

5. Die Weiterbildungsberechtigungen für Ausbildungspraxen bleiben auch über 2007 hinaus für alle FA für Allgemeinmedizin bestehen. Auch neue Anträge zur WB Berechtigung können mit dieser Qualifikation gestellt werden. Falls internistische Praxen nach 2) nicht den Titel FA für Allgemeinmedizin beantragen, gilt, dass Ausbildungszeiten in diesen Praxen als gleichwertig anerkannt werden.

6. Es bleibt bei der Eindeutigkeit: Hausarzt ist in Zukunft nur der FA für Innere und Allgemeinmedizin.


Diese Regelungen gelten ab dem 06.12.2006.

Wenn Sie die eine oder andere Option nutzen wollen, sollten sie sofort Anträge stellen. Auch für KV-Belange sind die Fristen im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verlängert worden.
Auch diese Regelungen zeigen, dass es sich lohnt beharrlich und mit richtigen Argumenten in diesen schwierigen Zeiten Linie zu halten.
Wenn Sie Kollegen kennen, die nicht Mitglied im Hausarztverband sind und deswegen diese Information nicht erhalten haben, teilen Sie Ihnen dies gerne mit, denn wir haben für alle Hausärzte verhandelt.
Wir haben konkrete Ergebnisse seit Jahren für uns Hausärzte vorzuweisen. Und wir arbeiten auch weiter an unserer Zukunft, insbesondere im Kontext der neuen Gesetzgebung!

Dr. med. Dirk Mecking




Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin

Hier können Sie sich das Antragsformular ansehen und ausdrucken:
Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin



Das patientenbezogene Medikationskonto des HV-No mit der BEK geht in eine weitere Phase.

Nach einigen Anfangsschwierigkeiten (bestellte Arzneimittelkonten gingen bei der erstellenden "Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen" verloren und mussten von den Kollegen neu angefordert werden, die 25 Euro Honorar je Beratung wurden relativ spät ausgezahlt) tritt unser Modell in eine neue Phase:
Die inhaltliche Überprüfung der bisherigen Medikationskonten (eine Aufstellung sämtlicher Medikamente, die von einem Patienten innerhalb der letzten 4 Quartale eingelöst wurden) hat ergeben, dass in einem sehr hohen Maße Fälle von Fehlversorgung durch die unkoordinierte Behandlung mehrerer Ärzte in verschiedenen Behandlungsebenen festgestellt werden mussten (z.B. Hormonersatztherapie bei weit über 70jährigen bei bekannten Kontraindikationen). Hier sind Qualitätsverbesserungen bei gleichzeitigen Absicherungen gegen Regresse bei Kosteneinsparungen möglich. Damit dies aber gezielt den teilnehmenden Ärzten und den Patienten zugute kommt, ist ein Einbezug dieses Modells in die geplante hausarztzentrierte Versorgung vorgesehen. Dabei sollen zunächst nur 16 Euro pro Beratung ausgezahlt werden, dafür werden nachgewiesene Einsparungen im Vergleich zu den nicht an diesem Modell Teilnehmenden fair unter Ärzten und Patienten aufgeteilt.
Fordern Sie bitte weiter Medikationskonten an (noch gibt es 25 Euro pro Beratung), sammeln Sie weitere Beispiele für Fehlversorgung und senden Sie diese an mich oder den HV-No Kollegen.
Ich stehe Ihnen weiterhin als Koordinator für Fragen zur Verfügung und freue mich über jede konstruktive Kritik und Anregung.


Dr. med. Walter Dresch, Fax: 0221- 32 51 17, E-Mail: walter.dresch@dr-dresch.de


Studienbegleitende Patientenbetreuung "STUDIPAT"

Praxisnah am Patienten
Kölner Medizinstudenten lernen nicht mehr allein an der Uni

von EVELINE KRACHT
Kölnische Rundschau vom 8. September 2004

Nichts ist mehr so wie es war im Leben von Georg T. Mit erst 52 Jahren wurde der Kölner durch einen Schlaganfall in den Rollstuhl gezwungen. Neben einer linksseitigen Lähmung blieben bei dem früheren Kaufmann auch noch Schluckbeschwerden, Seh- und Sprachstörungen zurück. Für den allein stehenden Frührentner ist es nicht nur schwer, den Schicksalsschlag psychisch und körperlich zu verkraften. Überdies sieht sich der einst aktive Mann vor eine ganze Reihe sozialrechtlicher Probleme gestellt: Einstufung in die Pflegeversicherung, Anspruch auf Hilfsmittel, Finanzierung von Krankengymnastik und Betreuung.
Probleme, von denen die Medizinstudenten früher nicht viel mitbekamen. "Sie haben an der Universität immer nur die einzelnen Krankheitsbild kennengelernt, nie aber den Patienten in seiner Gesamtheit", berichtet Dr. August-Wilhelm Bödecker, Arzt für Allgemeinmedizin und seit langem Lehrbeauftragter für sein Fach an der Universität. Mit In-Kraft-Treten der neuen Approbationsordnung zum Wintersemester 2003/04 sind
sich Hochschullehre und Patientenalltag, zumindest in Köln, ein Stück näher gekommen.
Im Rahmen einer "studienbegleitenden Patientenbetreuung" lernen die angehenden Mediziner neuerdings auch etwas darüber, wie die Patienten mit ihren Krankheiten leben und umgehen.
Das bundesweit in seiner Art einmalige Projekt wurde auf Initiative von Bödecker und Dr. Jörg Robertz, den beiden heutigen Leitern des Schwerpunkts Allgemeinmedizin an der Uni, ins Medizinstudium integriert. 130 Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten aus dem Raum Köln unterstützen das patientennahe Lernen bereits als ehrenamtliche "Ausbildungspraxen der Universität". Bereits im ersten Semester müssen die Studenten Kontakt zu einer solchen Praxis aufnehmen.
Die dort tätigen Ärzte weisen den Studenten jeweils einen Patienten zu, den sie während es gesamten Studiums begleiten. Um den Studenten zu verdeutlichen, wie stark die Lebensqualität durch Krankheit eingeschränkt sein kann, wählen die Ärzte oft mehrfach erkrankte oder chronisch kranke Patienten aus. Über ihre Erfahrungen schreiben die Studenten später Dossiers.
"Die Patienten sind hellauf begeistert, weil sich jemand für sie Zeit nimmt und sich für sie interessiert", betont Bödecker.
Auch mit den Ärzten reden die Studenten über "ihren" Patienten - zum Beispiel über die Wahl der Therapie, mögliche Veränderungen in der Behandlung und die Berücksichtigung der Patientenwünsche. Rund 260 Studenten aus zwei Semestern wurden bislang an Praxen vermittelt. Mit Beginn des Wintersemesters kommen wiederum 130 Erstsemester hinzu. Bödecker: "Wir suchen unbedingt noch weitere Hausarzt-Praxen, die Studenten unter ihre Fittiche nehmen." Durch die mit dem Wintersemester 2003/04 in Kraft getretene Approbationsordnung war die Allgemeinmedizin vom früheren Pflichtfach zu einem von fünf Hauptfächern aufgewertet worden. Nachdem es nicht gelang, in Köln einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin zu etablieren, wurde das Fach als Schwerpunkt an das Zentrum für Versorgungsforschung der Universität angegliedert.





Hinweise zur Organisation

Mit dem Wintersemester 2003/2004 hat an der Universität zu Köln der Reformstudiengang Medizin begonnen; damit sind die ersten Studierenden in die Unterrichtseinheit STUDIPAT aufgenommen worden und bei Ihnen erschienen, um mit dieser Ausbildungsstufe zu beginnen.
Wie wir bereits bei den Einführungstreffen geschildert haben, geht es darum, den Studentinnen und Studenten von Anfang des Studiums bis in die Examensphase einen kontinuierlichen Kontakt zur hausärztlichen Aufgabenstellung zu bieten und so viel zitierte Begriffe wie "erlebte Anamnese", "Langzeitbetreuung", "abwartendes Offenlassen" , "kompetentes Weglassen" oder "case-management" begreifbar zu machen und den Versorgungsalltag darzustellen.
Ein fester zeitlicher Rahmen ist nicht vorgegeben; vielmehr bitten wir Sie darum, in Absprache mit den Studierenden ein individuelles Procedere festzulegen, durch das uns am Ende eines jeden der 8 Semester die/der Studierende ein Dossier vorlegen kann, aus dem die Beratungsgegenstände der jeweiligen Zeitabschnitte und die entsprechenden Konsequenzen hervorgehen.
Es geht nicht darum, Ihre Praxistätigkeit in irgendeiner Form zu bewerten, sondern ausschließlich darum, den medizinisch relevanten "Schicksalsverlauf" eines - für uns anonymisierten - Patienten zu dokumentieren.
Inwieweit Patient und Studierende/r direkt miteinander kommunizieren, in welchem Maße Sie persönlich sich demonstrierend oder erläuternd einbringen - bleibt im Rahmen der Ergebnisorientierung völlig freigestellt.
Wir müssen damit leben, dass sich nicht alle Studierenden mit überschäumendem Eifer der hausärztlichen Problematik annehmen wollen, aber je besser der Start, um so besser der (Ver-)Lauf.
Eine abschließende Beurteilung der Leistung der Studierenden durch Sie wird eine der Grundlagen für die Examensnote im Fach Allgemeinmedizin.


LEITUNG

Dr. med.
A. W. Bödecker
Tel.: 02262 -9025


Dr. med.
J. W. Robertz
Tel.: 02271- 799500
BÜROLEITUNG

Dagmar Comberg
Studiendekanat
Robert Koch Str. 10
D-50924 Köln / Lindenthal

Tel.: 0221 - 478 58 20
Fax: 0221 - 478 66 25
E-Mail: Am-Schwerpunkt@medizin.uni-koeln.de



Hier können Sie sich die Einverständniserklärung für den Patienten ansehen und ausdrucken:
Einverständniserklärung für den Patienten


Hier können Sie sich die Vereinbarungserklärung für den Arzt ansehen und ausdrucken:
Vereinbarungserklärung für den Arzt